§57a-„Pickerl“
Wir führen gerne die §57a-„Pickerl“ Begutachtung für folgende Kraftfahrzeuge und Anhänger durch:
- PKW
- Transporter
- Kleinbusse
- Wohnmobile bis 3.500kg höchst zulässiges Gesamtgewicht
- Moped
- Motorräder
- Einachsanhänger gebremst oder ungebremst, max. Spurbreite 2,10 Meter